Bad Aussee - Alpenstadt 2010 Bad Aussee
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Aktuelle Informationen :

31. Aug. 2010 Gsunga & Gpüt Fr. 10. Sept. um 20 Uhr Kurhaus [ Info ]
19. Juli 2010 Testimonials 1 /  2 /  3 zur Alpenstadt 2010 in Bad Aussee [ WMV je 3 MB ]
2. Juli 2010 Auseer Musikantentage 9. - 12. September 2010 [ zur Anmeldung ]
30. Juni 2010 Auseer Steirischtanzkurs 5. und 7. und 9. Juli 2010 zum Download [ PDF (108kB) ]
20. Feb. 2010 Sendung des ARF Auftaktveranstaltung 'Alpenstadt 2010 Bad Aussee'
18. Feb. 2010 Bilder der Eröffnungsveranstaltung zur 'Alpenstadt 2010 Bad Aussee'
12. Feb. 2010 Fixe Projekte zur 'Alpenstadt 2010 Bad Aussee' zum Download [ PDF (48 kB) ]
21. Jan. 2010 Videospot zur ARF Sendung 'Echte Volksmusik im Kammerhof' [ WMV (43 MB) ]
07. Okt. 2009 Videospot zur 'Alpenstadt 2010 Bad Aussee' zum Download [ WMV (5.4 MB) ]
15. Sept. 2009 Logo 'Alpenstadt 2010 Bad Aussee' zum Download in Printqualität [ TIF (1.3 MB) ]
12. Juli 2009 Geplante Projekte für das Alpenstadtjahr 2010 von Bad Aussee. [ PDF (78kB) ]

Bad Aussee wurde zur Alpenstadt des Jahres 2010 gekürt.


Der Verein Alpenstadt des Jahres e.V. - Ville des Alpes de l'Année - Città alpina dell'anno - Alpsko mesto leta -  ist ein Zusammenschluss von Alpenstädten, die den Titel "Alpenstadt des Jahres" verliehen bekommen haben. Dieser Titel zeichnet eine Alpenstadt für ihr besonderes Engagement bei der Umsetzung der Alpenkonvention aus und wird von einer internationalen Jury vergeben.

Aktuell setzt sich die Jury aus folgenden Vertretern zusammen:

Prof. Ettore Bonazza († 27.4.2008), Trento/I Arbeitsgemeinschaft Alpenstädte
Gerhard Leeb, Villach/A pro vita alpina-international
pro vita alpina österreich und südtirol
Andreas Weissen, Schaan/FL CIPRA International

Die Idee, die Initiative "Alpenstadt des Jahres" zu gründen, ging ursprünglich von Gerhard Leeb aus Villach/A aus. Sie entstand aus der Motivation heraus, nachhaltige Modelle zu entwickeln, welche die einzigartige Naturlandschaft der Alpen, die wirtschaftliche Tätigkeit und das städtische Leben in Einklang bringen. Eines der Hauptanliegen war, das internationale Vertragswerk der Alpenkonvention konkret in die Praxis umzusetzen und Politiker wie Bürger gleichermassen für die nachhaltige Entwicklung ihres Lebensraumes zu sensibilisieren.


Die fünf Ziele


Alpenbewusstsein stärken:
Die "Alpenstadt des Jahres" ist Teil der Alpen und hat damit Anteil an diesem wertvollen Lebens-, Kultur- und Naturraum im Herzen Europas. Die "Alpenstadt des Jahres" nimmt ihre besondere Verantwortung für die Erhaltung des kulturellen und natürlichen Erbes wahr und bemüht sich um dessen nachhaltige Entwicklung.  

Bevölkerung beteiligen: 
Die Aktivitäten und Anlässe im Rahmen der "Alpenstadt des Jahres" sind öffentlich. Alle interessierten Personen und Vereinigungen (z.B. aus Gewerbe, Kunst und Ökologie) können und sollen mit eigenen Projekten mitwirken. Kinder und Jugendliche sollen besondere Freiräume erhalten, da sie ihre Bedürfnisse und Interessen als künftige Erwachsene entwickeln und artikulieren müssen.

Brücken zur Region festigen:
Städte schlagen Brücken: Einmal zu den umliegenden Regionen, dann zu entfernten Gebieten außerhalb des Alpenraumes. Die "Alpenstadt des Jahres" reflektiert ihre Funktionen und Wechselbeziehungen mit den jeweiligen Regionen. Sie sucht nach konkreten Möglichkeiten einer "neuen Partnerschaft" zwischen Stadt und Land.

Zukunft nachhaltig gestalten:
Die "Alpenstadt des Jahres" erkennt die Grundsätze der Alpenkonvention an, diesem Konzept für eine nachhaltige Entwicklung im Alpenraum. Die "Alpenstadt des Jahres" verpflichtet sich, in möglichst vielen der zwölf Bereiche der Alpenkonvention (z.B. Energie, Verkehr, Kultur, Naturschutz) konkrete und innovative Umsetzungsschritte zu entwickeln und sie auch durchzusetzen.

Zusammenarbeit ausbauen:
Die "Alpenstadt des Jahres" entwickelt und pflegt enge Kontakte mit den anderen Städten in den Alpen zum Austausch von Erfahrungen und zur Erarbeitung gemeinsamer Interessen als Alpenstädte. Die "Alpenstadt" setzt im Folgejahr besondere Akzente in Städten ausserhalb des Alpenraums, vor allem in ihren Partnerstädten.


Die Titelträger "Alpenstadt des Jahres"

 

Gap Herisau Belluno Bad Reichenhall Villach Maribor Sonthofen Chambéry Bozen/Bolzano Sondrio Trento Brig-Glis Bad Aussee
2010   Bad Aussee
2009   Bozen
2008   Brig-Glis
2007   Sondrio
2006   Chambéry
2005   Sondhofen
2004   Trento
2003   Herisau
2002   Gap
2001   Bad Reichenhall
2000   Maribor
1999   Belluno
1997   Villach

Die Alpenkonvention - Instrument für Schutz und nachhaltige Entwicklung


Das zentrale Anliegen der Alpenkonvention ist es, Massnahmen zum Schutz des Alpenraums mit der nachhaltigen, zukunftsweisenden Entwicklung der Regionen zu verknüpfen. Dass die Alpenkonvention gerade in den Alpenstädten mit konkreten Inhalten gefüllt wird, ist von zentraler Bedeutung, da rund zwei Drittel der Alpenbevölkerung in verstädterten Regionen lebt, diese aber nur etwa 40 % der gesamten Alpenfläche ausmachen. Von der Fläche her sind die Alpen daher heute noch eindeutig ein ländlicher Raum. Die Bevölkerung aber - und damit die Wirtschaft - ist bereits mehrheitlich städtisch geprägt. Natur und Kultur, Ökologie und Ökonomie prallen hier aufeinander.

Die Alpenkonvention ist ein Staatsvertrag zur Gewährleistung des Schutzes und einer nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums. Sie wurde am 7. November 1991 von Österreich, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein, der Schweiz und der EU in Salzburg/A unterzeichnet. Slowenien unterzeichnete die Konvention am 29. März 1993. Monaco trat der Konvention aufgrund eines Zusatzprotokolls bei. Die Konvention trat am 6. März 1995 in Kraft.

Zur Präzisierung der Rahmenkonvention sind Durchführungsprotokolle in zwölf Bereichen vorgesehen:
Bevölkerung und Kultur
Achtung, Erhaltung und Förderung der kulturellen und gesellschaftlichen Eigenständigkeit der ansässigen BevölkerungSicherung der Lebensgrundlagen, namentlich umweltverträgliche Besiedlung und wirtschaftliche Entwicklung Förderung gegenseitigen Verständnisses und partnerschaftlichen Verhaltens alpiner und außeralpiner Bevölkerung

Raumplanung und nachhaltige Entwicklung
Sicherung einer sparsamen und rationellen Nutzung und einer gesunden, harmonischen Entwicklung des Gesamtraumes unter besonderer Beachtung der Naturgefahren, unter Vermeidung von Über- und Unternutzung sowie der Erhaltung oder durch Wiederherstellung natürlicher Lebensräume, durch umfassende Klärung und Abwägung der Nutzungsansprüche

Luftreinhaltung
Drastische Verminderung von Schadstoffemissionen und -belastungen und der Schadstoffverfrachtung von außen, auf ein Maß, das für Menschen, Tiere und Pflanzen nicht schädlich ist

Bodenschutz
Verminderung der quantitativen und qualitativen Bodenbeeinträchtigungen insbesondere durch bodenschonende land- und forstwirtschaftliche Produktionsverfahren, sparsamen Umgang mit Grund und Boden, Eindämmung von Erosion sowie Beschränkung der Versiegelung von Böden

Wasserhaushalt
Erhaltung oder Wiederherstellung gesunder Wassersysteme insbesondere durch die Reinhaltung der Gewässer, durch naturnahen Wasserbau und durch eine Nutzung der Wasserkraft unter gleicher Berücksichtigung der Interessen der ansässigen Bevölkerung und der Umwelt

Naturschutz und Landschaftspflege
Schutz, Pflege und erforderlichenfalls Wiederherstellung von Natur und Landschaft, dass die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme, die Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume, die Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Leistungsfähigkeit der Naturgüter sowie Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur und Landschaft in ihrer Gesamtheit gesichert werden

Berglandwirtschaft
Bewirtschaftung der traditionellen Kulturlandschaften, Erhaltung einer standortgerechten, umweltverträglichen Landwirtschaft unter Berücksichtigung der erschwerten Wirtschaftsbedingungen

Bergwald
Stärkung und Wiederherstellung der Waldfunktionen, insbesondere der Schutzfunktion durch Verbesserung der Widerstandskraft der Waldökosysteme, namentlich mittels einer naturnahen Waldbewirtschaftung unter Berücksichtigung der erschwerten Wirtschaftsbedingungen

Tourismus und Freizeit
Einschränkung umweltschädigender Aktivitäten, Einklang zwischen Tourismus- und Freizeitaktivitäten und den ökologischen und sozialen Erfordernissen

Verkehr
Senkung der Belastungen und Risiken im Bereich des inneralpinen und des alpinen Verkehrs auf ein Maß, das für Menschen, Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume erträglich ist, unter anderem durch eine verstärkte Verlagerung des Verkehrs, insbesondere des Güterverkehrs, auf die Schiene

Energie
Natur- und landschaftsschonende sowie umweltverträgliche Erzeugung, Verteilung und Nutzung der Energie, Förderung energiesparender Maßnahmen

Abfallwirtschaft
Besondere Berücksichtigung der Abfallvermeidung, Abfallerfassung, Abfallverwertung und -entsorgung, angepasst an die besonderen Bedürfnisse des Alpenraums

Weitere Informationen über die Alpenkonvention auf www.alpenkonvention.org oder auf www.cipra.org
Das Alpenstadt 2010 - Bad Aussee - TEAM :
Team Alpenstadt-2010 Bad Aussee
renée pilecky, peter musek, gerlinde haid, hermann rastl, hans haid, rainer haar, sieglinde köberl, toni frick

Alpenstadt 2010 Bad Aussee Organisation
Kirchengasse 29 | A-8990 Bad Aussee
tel:+43 664 35 75 680 | office@alpenstadt-2010.at | www.alpenstadt-2010.at


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